Angesichts der zunehmenden Anzahl von Elektrofahrzeugen (EVs) ist eine gute Ladeinfrastruktur in Eigentumswohnungen unerlässlich. Das französische Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM) erleichtert und präzisiert die Installation von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge für Anwohner und Miteigentümer.
Informieren Sie sich über die Auswirkungen des LOM-Gesetzes auf Ihr Miteigentum und erhalten Sie praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur korrekten und störungsfreien Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge.
LOM-Gesetz: Welche Pflichten gelten für Miteigentum?
Das französische Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM), das zur Förderung nachhaltiger Mobilität erlassen wurde, befasst sich mit der Frage von Miteigentumsverhältnissen, die für die Aufnahme von Elektrofahrzeugen bereit sind. Dieses Gesetz legt klare Verpflichtungen für das Jahr 2025 fest.
→ Obligatorische Vorausrüstung
Bei Gewerbe- und Wohngebäuden, deren Eigentümer Parkplätze mit zehn oder mehr Stellplätzen eingerichtet haben, schreibt das Gesetz vor, dass mindestens 20 % davon mit der Verkabelung und anderen Infrastruktur ausgestattet sein müssen, die zum Laden von Elektrofahrzeugen erforderlich ist.
→ Renovierungen
Für bestehende Eigentumswohnungen, bei denen größere Renovierungen durchgeführt werden (definiert als Renovierungen, deren Kosten mindestens 25 % des Gebäudewerts ausmachen), gilt eine ähnliche Vorrüstungspflicht, sodass die Infrastruktur problemlos für die Unterbringung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge angepasst werden kann.
Ziel dieser Verpflichtungen ist es, zukünftige Installationen zu erleichtern und die damit verbundenen Kosten deutlich zu senken, um Ihre Eigentumswohnung auf eine stärker elektrische Zukunft vorzubereiten.
„Recht auf Entnahme“: Welche Auswirkungen hat es auf Sie?
Nach französischem Recht hat jeder Bewohner einer Wohnanlage – ob Eigentümer oder Mieter – das individuelle Recht, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge zu installieren, das sogenannte „Recht auf Anschluss“. Dieser Rechtsanspruch erleichtert die Installation der Ladestation auf privatem Grund, beispielsweise auf dem eigenen Parkplatz.

📬 Um dieses Recht auszuüben, folgen Sie einfach diesen Schritten:
- Informieren Sie Ihren Wohnungseigentümer per Einschreiben mit Rückschein über Ihre Absicht, eine Ladestation zu installieren.
- Warten Sie auf die Antwort des Treuhänders: Der Treuhänder hat drei Monate Zeit, um zu antworten.
Schweigen innerhalb dieser Frist gilt als Zustimmung, sodass Ihre Anfrage automatisch genehmigt wird. - Mögliche Ablehnung: Der Treuhänder kann nur aus triftigen Gründen ablehnen (insbesondere wenn bereits ein gemeinsames Ladeprojekt besteht oder technische Einschränkungen vorliegen).
Kollektive oder individuelle Anlagen: Was ist die beste Lösung für Ihre Eigentumswohnung?
Die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern kann einzeln oder als Teil einer kollektiven Infrastruktur erfolgen. Beide Lösungen haben ihre eigenen Vorteile.
→ Individuelle Installation
✔️ Schnelle Lösung für einen einzelnen Benutzer
✔️ Schneller und einfacher bereitzustellen.
❗Sie sind vollständig für die Installations- und Wartungskosten verantwortlich.
→ Kollektive Installation
👍 Empfohlen, wenn mehrere Bewohner planen, in Zukunft Ladegeräte zu installieren.
💡ENEDIS, Frankreichs führender Stromversorger, bietet im Rahmen des TURPE-Tarifsystems kostenlose Upgrades seiner Strominfrastruktur an, wodurch die Kosten erheblich gesenkt werden.
📈Die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur ermöglicht langfristige Einsparungen und steigert den Wert des Gebäudes.
Schrittweise Installation Ihrer Ladestation für Elektrofahrzeuge
Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in Ihrer Wohnanlage kann ganz einfach sein, vorausgesetzt, Sie befolgen einige bestimmte Schritte, mit denen Sie alle aktuellen Vorschriften einhalten können!
Beginnen Sie mit der Bewertung Ihres Bedarfs und der technischen Realisierbarkeit Ihres Projekts. Sie müssen den geeigneten Ladestationstyp auswählen (z. B. ein 7-kW- oder ein 22-kW-Modell) und einen qualifizierten und IRVE-akkreditierten Installateur bitten, das elektrische System Ihres Gebäudes zu beurteilen.
Für die Installation eines Einzelanschlusses müssen Sie den Treuhänder zumindest formal per Einschreiben über Ihr Miteigentum im Rahmen des „Rechts an einer Steckdose“ informieren und darin Ihr Vorhaben darlegen. Für die Antwort hat er bis zu drei Monate Zeit.
Unser Tipp: Um anderen Bewohnern die Entscheidung zu erleichtern, sollten Sie in Ihrer Präsentation Details zur Technik, zu den voraussichtlichen Kosten und zu möglichen Rabatten erläutern!

Der nächste Schritt besteht darin, einen zertifizierten IRVE-Installateur auszuwählen, der in den französischen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften geschult ist. Ist der Installateur ausgewählt, müssen die notwendigen Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur organisiert werden.
💡 Gut zu wissen: Bei erheblichem Verstärkungsbedarf bietet Ihnen ENEDIS kostenlose Unterstützung bei der Modernisierung des Stromnetzes.
Bitten Sie Ihren Installateur nach Abschluss der Installation, die Ladestation in Betrieb zu nehmen und Ihnen die Funktionsweise zu zeigen. Versuchen Sie bei einer Sammelinstallation, individuelle Zähler zu installieren oder sich mit Ihren Nachbarn auf eine einheitliche Abrechnungslösung zu einigen, um die Stromkosten gerecht aufzuteilen.
Die Kosten Ihrer Installation und verfügbare Zuschüsse
Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in einem Mehrfamilienhaus ist kostspielig, es gibt jedoch verschiedene Zuschüsse und finanzielle Hilfen, mit denen sich dieser Betrag erheblich reduzieren lässt.
Eine Standard-Ladestation mit 7 kW (die häufigste Option für den Heimgebrauch) kostet zwischen 800 und 1.200 Euro. Die leistungsstärkeren 22-kW-Modelle, die aufgrund ihrer schnellen Ladezeit häufig von Wohnungseigentümergemeinschaften gewählt werden, kosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Diese Preise können je nach Marke, Leistung, Komplexität der Installation und Funktionen, einschließlich Verbindungsoptionen (WLAN oder Bluetooth), variieren.
Darüber hinaus werden im Rahmen des ADVENIR-Programms bis zu 50 % der Installationskosten bezuschusst, maximal jedoch 960 Euro pro Ladestation für Bewohner von Eigentumswohnungen. Darüber hinaus können Anwohner von der Energiewende-Steuergutschrift (CITE) bis zu 75 % der Installationskosten profitieren, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Ladestation.
Auch die lokalen Behörden (Regionen, Departements, Gemeinden) gewähren ihren Gebieten zusätzliche Subventionen. Beispielsweise gilt für Ladegeräte und Installationsleistungen für Elektrofahrzeuge ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5,5 % statt der üblichen 20 %, was zur Senkung der Gesamtkosten beiträgt.
📉 Durch die Kombination dieser Förderungen ist Ihr finanzieller Aufwand minimal und die Elektrifizierung Ihrer gesamten Eigentumswohnung umso machbarer!
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